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Das Sportgericht hat ein Urteil gesprochen

2015-05-06 (HG) Unter Vorsitz von Thorsten Nordholt hat das Kreissportgericht Wiesbaden über die Vorfälle am Ende unseres Heimspiels gegen den SC Gräselberg geurteilt. Und das schnell und salomonisch. Das Gericht belegte beide Vereine mit einer Geldstrafe von je 50,00 Euro plus 18,75 Euro Verwaltungskosten.

08-Vorsitzender Hans Groth: "Das milde Urteil ist kein Freibrief für tätliche Auseinandersetzungen auf dem Sportplatz! Zum einen haben solche unrühmliche Aktion auf dem Platz und unter den Zuschauern nichts zu suchen, zum anderen kann das Sportgericht ganz andere Urteile sprechen, wie der § 39 der Strafordnung belegt!"

§ 39 der Strafordnung: Ein Verein, dessen Anhänger, Mitglieder oder Spieler Ausschreitungen auf eigenem oder fremdem Platz … verursachen oder die sich sonst unsportlich verhalten, wird mit einem Spielverbot von einem halben Monat bis zu 6 Monaten oder Punktabzug (3 bis 24 Punkte) und mit Geldstrafe von 50,00 bis 2.500,00€ bestraft. In leichten Fällen kann auf Geldstrafe alleine erkannt werden.“

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