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Infos vom HFV zum weiteren Spielbetrieb

Die HFV-Spielbetriebsausschüsse unter der Leitung von Prof. Dr. Silke Sinning (Frauen und Mädchen), Jürgen Radeck (Senioren) und Carsten Well (Junioren) arbeiten intensiv daran, Szenarien für eine geeignete Fortführung des Spielbetriebs zu entwickeln.

 

Einigkeit herrscht darüber, dass der Spielbetrieb bis auf Weiteres ausgesetzt bleibt und eine Wiederaufnahme mit 14 Tagen Vorlauf erfolgen müsste. Ein einheitliches Vorgehen aller 32 hessischen Fußballkreise im Umgang mit der Saison 2019/2020 wird angestrebt.

 

„Die aktuelle Situation lässt keine andere Entscheidung als die weitere Aussetzung des Spielbetriebes zu. Wir orientieren uns damit an der behördlichen und staatlichen Verfügungslage und reagieren auf eine nie dagewesene Krise. Wir haben im Rahmen der Sitzung des Verbandsvorstandes zahlreiche Szenarien besprochen, wie wir weiterhin mit der Saison 2019/20 umgehen könnten. Eine solche weitreichende Entscheidung muss gut vorbereitet, aus allen Perspektiven beleuchtet und mit allen möglichen Folgen durchdacht sein“, sagte HFV-Präsident Stefan Reuß. „Wir brauchen Geduld, nicht die Schnelligkeit ist jetzt gefragt, sondern die Genauigkeit und Nachhaltigkeit unserer Entscheidungen, und dies funktioniert nur im Gleichklang mit behördlichen Entscheidungen“, so Reuß weiter. HFV-Vizepräsident Torsten Becker ergänzte: „Dabei spielen gerade zivil- und haftungsrechtliche Gesichtspunkte eine entscheidende Rolle. Wir können erst Entscheidungen treffen, wenn es eine gesicherte juristische Grundlage gibt. Das ist ein eminent wichtiger Punkt. Zudem sind wir noch in Abstimmung mit übergeordneten Verbänden.“

Weil eine Vielzahl von Rechtsfragen aus dem Haftungs- und zivilrechtlichen Bereich zu klären sind, hat Präsident Stefan Reuß seinen Vizepräsidenten Torsten Becker gebeten, diesen Prozess federführend zu leiten mit dem Ziel, eine Empfehlung für den Verbandsvorstand zu entwickeln. Bis dieser Prozess abgeschlossen ist, kann und wird der Hessische Fußball-Verband keine weiteren öffentlichen Stellungnahmen zum Thema Spielbetrieb mehr abgeben, damit keine Verwirrung entsteht.

 

Thema Spielerwechsel:
In den vom Deutschen Fußball-Bund (DFB) am Freitag (3. April) vorgenommenen Anpassungen in der DFB-Spielordnung und DFB-Jugendordnung als Reaktion auf die Corona-Krise geht es unter anderem um den Wegfall der Wartefristen beim Vereinswechsel von Amateuren (§ 17). Normalerweise gilt, dass Amateure, die mindestens sechs Monate kein Spiel bestritten haben, den Verein wechseln können, ohne dass es dafür der Zustimmung des abgebenden Klubs bedarf. Nun heißt es darin für die Spielzeiten 2019/2020 und 2020/2021: „Die Mitgliedsverbände können insbesondere festlegen, dass Zeiträume, in denen aufgrund der Covid-19-Pandemie kein Spielbetrieb durchgeführt wird, bei der Berechnung des 6-Monats-Zeitraums nach vorstehendem Absatz nicht berücksichtigt werden.“ Mit Beginn der Saison 2021/2022 sollen dann wieder die vorherigen Bestimmungen in Kraft treten.

 

„Hier werden wir entsprechende Anpassungen aufgrund der kurzfristigen Entscheidungen des DFB in unseren Regularien beraten und aufnehmen. Wir arbeiten mit Hochdruck an einer hessenweiten Lösung und werden diese zeitnah vorstellen“, so HFV-Vizepräsident Torsten Becker.

 

 

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