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Zwei wichtige Informationen

Liebe Vereinsmitglieder,
heute müssen wir Sie/Euch über zwei Themen informieren, die im direkten Zusammenhang mit der Corona-Pandemie stehen. Es geht um unsere diesjährige Jahreshauptversammlung sowie um den Trainingsbetrieb der Erwachsenen, Kinder und Jugendlichen.

Jahreshauptversammlung:
Gemäß § 14 unserer Vereinssatzung sind wir verpflichtet, im Mai eines jeden Jahres die Jahreshauptversammlung durchzuführen. Wegen der bestehenden Corona-Pandemie und den damit verbundenen Auflagen können wir dieser Verpflichtung nicht nachkommen.

Gemäß unserer Satzung bleiben alle Vorstandsmitglieder bis zur Neuwahl im Amt. Somit ist der Vorstand auch über den Mai hinaus uneingeschränkt geschäftsfähig und kann den Verein sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich nach außen vertreten und die laufenden Geschäfte des Vereins führen. Sobald es möglich ist, werden wir form- und fristgerecht zur Jahreshauptversammlung 2020 einladen.

Trainingsbetrieb
Nachdem die Hessische Landesregierung am Donnerstag die Entscheidung getroffen und verkündet hat, dass die Fußballvereine ab 9. Mai unter Beachtung der Hygieneregeln wieder mit dem Trainingsbetrieb beginnen können, haben wir uns im Verein umgehend mit dem Thema beschäftigt. Und dies nicht nur im Kreis des Vorstandes, sondern in einer Videokonferenz gemeinsam mit allen Trainerinnen und Trainern unseres Vereins. 

Grundlage unserer Beratung waren die Vorgaben unseres Fußballverbandes, die wir im letzten Teil dieses Berichtes alle aufgelistet haben, um zu dokumentieren, wie umfangreich diese sind und an was alles gedacht werden muss! 

Nach eingehender Beratung waren sich alle an der Videokonferenz teilnehmenden Vorstandsmitglieder und Trainerinnen und Trainer einig, dass der Gesundheitsschutz und die Bekämpfung der Pandemie über allem stehen und die Vorgaben des Verbandes eingehalten werden müssen.

Da weder der Vorstand noch die Trainerinnen und Trainern für die Einhaltung der Vorgaben im Bereich „Kinder und Jugendliche“ die Verantwortung übernehmen können und auch kein absolutes „Muss“ für ein Fußballtraining in dieser kritischen Zeit sehen, ruht der Trainingsbetrieb bei allen Jugendmannschaften weiterhin bis vorläufig 24. Mai. Am 23. Mai wird neu beraten.

Die beiden Herren-Mannschaften werden – sobald das Sportamt die Plätze wieder freigegeben hat – in einer Testphase ausloten, ob ein Training unter diesen Voraussetzungen überhaupt Sinn macht, zumal mit der Wiederaufnahme des Spielbetriebes noch lange nicht zu rechnen ist. Die Frauen haben sich entschieden, den Trainingsbetrieb nicht aufzunehmen.

Fußball ist eine tolle Sache und wir wissen, dass gerade die Jüngsten so gerne wieder dem Ball nachjagen würden, aber momentan geht es nicht. Die Hessische Landesregierung hat mit den „Lockerungen“ die Verantwortung an den viel zitierten „mündigen Bürger“ abgegeben in der Erwartung, dass die Betroffenen mit der Verantwortung verantwortungsvoll umgehen. Wir wollen, nein, wir werden dieser Erwartung gerecht werden.  

Die Vorgaben des Hessischen Fußballverbandes:

  • Sollten bei einem Spieler oder innerhalb dessen Haushalt Krankheitssymptome wie Husten, Schnupfen, Heiserkeit, Fieber, Atemnot, Muskelschmerzen, Müdigkeit, Kopfschmerzen oder Durchfall auftreten, nimmt der Spieler nicht am Training teil.
  • Nach einem positiven Coronavirus-Test eines Spielers oder innerhalb dessen Haushalt nimmt der Spieler 14 Tage lang nicht am Trainingsbetrieb teil.
  • Die Spieler reisen möglichst zu Fuß, mit dem Fahrrad oder in privaten PKW einzeln in Sportkleidung an. Fahrgemeinschaften sind im Sinne der Vorgaben nicht zulässig. Eine Nutzung des ÖPNV kann bei der Abreise nur stattfinden, wenn der Spieler die Kleidung gewechselt hat.
  • Bei einer Abreise mit dem PKW erfolgt nach dem Training der Wechsel von durchnässten oder verschwitzten Kleidungsstücken im Fahrzeug. Der Wechsel der Oberbekleidung nach dem Training ist aus gesundheitlichen und hygienischen Gründen anzuraten. So lange die Umkleiden geschlossen sind, sollten sichtgeschützte Bereiche auf dem Sportgelände unter Einhaltung der Abstandsregelungen genutzt werden.
  • Der Zugang zum Trainingsgelände ist, wenn möglich so zu gestalten, dass er zu übersehen ist, aber kein Stau entsteht. Wo dies möglich ist, sollte ein Eingang und ein Ausgang eingerichtet werden.
  • Jeglicher Körperkontakt wie Handshake oder Abklatschen unterbleibt im Sinne der Abstandsregel.
  • Am Eingang muss die Möglichkeit zur Händedesinfektion geschaffen werden.
  • Begleitpersonen sollten dem Training möglichst nicht beiwohnen. Ansonsten ist auf Einhaltung der Abstandsregeln zu achten.
  • Nach dem Eintreffen waschen sich die Spieler gründlich die Hände. Wenn vorhanden möglichst einen außenliegenden Wasseranschluss nutzen! Dabei ist die Nutzung eines Waschraumes unter Beachtung der Abstandsregeln möglichst durch einen Betreuer zu kontrollieren.
  • Toiletten sind mit Desinfektionsmitteln zu versehen und müssen nach der Benutzung vom Benutzer desinfiziert werden. Der Schlüssel wird jeweils von einem Betreuer ausgehändigt.
  • Das benötigte Trainingsmaterial beschränkt sich auf das Nötigste. Bälle und Markierungshütchen werden möglichst vor der Trainingseinheit desinfiziert und auf dem Platz bereitgestellt.
  • Trainingsleibchen werden nur dann genutzt, wenn die Spieler ihr eigenes Leibchen mit zum Training bringen und es auch ausschließlich von ihnen selbst getragen wird. Alternative: die Leibchen werden vom Trainer zu Beginn des Trainings ausgegeben und während des Trainings nur von einem Spieler genutzt.
  • Nach jedem Training werden die Leibchen unter Verwendung von Einmalhandschuhen eingesammelt und bei 60 Grad gewaschen.
  • Die Trainer / Vereine führen Anwesenheitslisten, um etwaige Infektionsketten besser nachverfolgen zu können.
  • Die Trainer führen Check-Listen aller Teilnehmer (Trainer, Betreuer, Spieler) zur Abfrage von Symptomen.
  • Die Spieler bewegen die Bälle auf dem Platz ausschließlich mit dem Fuß.
  • Ein- oder Zuwürfe sind nicht Gegenstand der Trainingsformen.
  • Kopfbälle werden im Training nicht durchgeführt.
  • Torwarthandschuhe sind während des Trainings wiederholt zu desinfizieren. Die Torhüter sollen ihr Gesicht möglichst nicht mit den Handschuhen berühren und die Handschuhe keinesfalls mit Speichel befeuchten!
  • Nach dem Training werden die verwendeten Trainingsmaterialien möglichst desinfiziert und unzugänglich für Unbefugte verwahrt.
  • Zur besseren Einhaltung der Vorgaben empfehlen sich kleine, übersichtliche Trainingsgruppen. Ein Trainer / Übungsleiter ist für maximal 10 Spieler zuständig.
  • Die Belegung eines Sportplatzes erfolgt durch maximal 20 Spieler (Faustregel: möglichst 10 Spieler pro Hälfte)
  • Zunächst wird das Training für die Mannschaften U12 und älter wieder aufgenommen. Empfehlung: Wiederaufnahme des Trainings für U11 und jünger, wenn die Spieler Erfahrungen im Umgang mit den Hygiene- und Abstandsregeln in der Schule oder der Kita gemacht haben. Ein Zeitraum von 2 Wochen Schulerfahrung vor Trainingsbeginn erscheint angemessen. Für Mannschaften der U9 und jünger werden günstigere Betreuerschlüssel empfohlen (5 Spieler pro Trainer). Über eine Einbindung von Elternteilen kann dieser Schlüssel erreicht werden. Um das Training mit den entsprechenden Betreuungsschlüsseln durchführen zu können, ist ein Training mit wechselnden Trainingsgruppen denkbar.

Sobald sich in Sachen Training etwas ändert, werden wir Sie/Euch informieren.Bleiben Sie alle Gesund!Ihr/Eue

1. FSV Schierstein 1908 e.V.

Hans Groth
1. Vorsitzender

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