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Hygienekonzept

Abstands- und Hygienekonzept des 1. FSV Schierstein1908 e.V. - Stand: 10.11.2021


Jede Person ist angehalten, sich so zu verhalten, dass sie sich und andere keinen vermeidbaren Infektionsgefahren aussetzt. Bei persönlichen Begegnungen, insbesondere mit Menschen, für die bei einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf besteht, ist besondere Vorsicht walten zu lassen.


Der Zutritt zum Sportplatz ist allen Personen gestattet.


Während des Aufenthaltes auf dem Sportgelände außerhalb des Spielfeldes ist zum Nachbar ein Mindestabstand von 1,50 Meter einzuhalten.
Kann der Abstand nicht eingehalten werden (Gedränge), ist eine medizinische Maske zu tragen!


Körperliche Begrüßungsrituale (z. B. Händedruck/Umarmungen) sind zu vermeiden – auch auf dem Spielfeld! Die allgemeinen Hygienemaßnahmen wie richtiges Husten und Niesen in die Armbeuge sowie gründliches Händewaschen sind einzuhalten! 


Der Zutritt zu den Mannschaftkabinen ist nur Geimpften, Genesenen sowie den Personen erlaubt, die einen Testnachweis aufgrund einer maximal 48 Stunden zurückliegenden Testung mittels PCR nachweisen können! Kinder U6 und Kinder bis Einschulung brauchen keinen Negativnachweis. Bei Schulkindern genügt das Testheft der Schule.


Eine Teilnahme am Trainings- und Spielbetrieb ist für alle Beteiligten nur bei unbeeinträchtigtem Gesundheitszustand möglich, das heißt ohne COVID-19-verdächtige Symptome. Personen mit verdächtigen Beschwerden müssen die Sportstätte umgehend verlassen bzw. dürfen diese gar nicht betreten. Solche Beschwerden sind: Husten, Fieber (ab 38 Grad), Atemnot, sämtliche Erkältungssymptome, Verlust von Geruchs- und Geschmackssinn. Die gleiche Empfehlung gilt, wenn derartige Beschwerden bei anderen Personen im eigenen Haushalt vorliegen.


Bei positivem Befund im Rahmen von Antigen- oder PCR-Testungen gelten immer die Anweisungen der lokalen Behörden (Gesundheitsämter), insbesondere die behördlichen Festlegungen zur Quarantäne. Die lokalen Behörden haben auch die Federführung bei der Untersuchung zu möglichen Kontaktpersonen.


Der Zutritt zum Vereinsheim ist nur Geimpften und Genesenen gestattet! (2 G-Regelung!)


Hygienebeauftragter des Vereins ist der 1. Vorsitzende. Bei dessen Abwesenheit die stellvertretende beziehungsweise der stellvertretende Vorsitzende

 

Der Vorstand
gez. Hans Groth
1. Vorsitzender

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