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Spenden oder werben?

SPENDEN
Spenden sind freiwillige Zahlungen von Mitgliedern oder Dritten an den Verein ohne jede Gegenleistung. Gemeinnützige Vereine dürfen hierfür Spendenquittungen ausstellen und der Spender kann die Zahlungen im Rahmen seiner Steuererklärung als Sonderausgaben (max. 20 Prozent der gesamten Einkünfte) geltend machen. Spendenquittungen dürfen jedoch nur ausgestellt werden, wenn der Betrag geflossen ist oder auf eine dem Spender tatsächlich zustehende Vergütung verzichtet wurde. Spenden gehören wie die Mitgliedsbeiträge zu den steuerfreien Einnahmen im ideellen Bereich.

SPONSORING
Der Begriff des Sponsorings lässt sich am einfachsten mit „Werbung“ erklären. Es handelt sich in der Regel dabei um Geld- oder Sachleistungen von Firmen oder Selbstständigen an einen Verein oder beispielsweise einen einzelnen Sportler, der mit einem Werbeeffekt verbunden ist. Dieser kann darin bestehen, dem Sponsor eine Werbefläche im Stadion, auf Trikots, dem Vereinsfahrzeug, Sportgeräten oder in einer Festschrift zur Verfügung zu stellen. Oft wird der Sponsor vom Verein in der Öffentlichkeit medienwirksam als besonderer Förderer genannt, teilweise auch, um hierdurch seine Fachkompetenz bei der Lieferung von Sportartikeln darzustellen oder sein Image zu verbessern. Sponsorengelder stellen somit keine Spenden dar, sondern gehören regelmäßig zum steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.

Quelle: Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt
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